Allgemeine Geschäftsbedingungen
Elo TouchSystems ist ein Tochterunternehmen von Tyco Electronics
und operiert in Deutschland als Tyco Electronics Raychem GmbH.
1. |
Tyco Electronics Raychem, im folgenden der "Verkäufer"
genannt, verpflichtet sich dazu, dem Käufer die auf der
Rückseite dieser Bedingungen beschriebenen Produkte in
Übereinstimmung mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zu liefern. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
regeln die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen.
Widersprechende Bestimmungen des Käufers, die in der
Bestellung oder anderen Unterlagen enthalten sind, gelten
nur dann, wenn sie von dem Verkäufer ausdrücklich
schriftlich angenommen wurden. |
2. |
Der Verkäufer ist nur dann zur Ausführung einer
Bestellung verpflichtet, wenn er diese vorher schriftlich
angenommen hat.
Der Käufer ist nur unter den folgenden Bedingungen berechtigt,
eine Bestellung, die vom Verkäufer angenommen wurde,
zu widerrufen:
a. |
mit schriftlichem Einverständnis des Verkäufers
und |
b. |
gegen Zahlung eines gerechten und angemessenen Betrags
an den Verkäufer, der tatsächlich entstandenen
Kosten für die Produkte bis zum Zeitpunkt des Einverständnisses
des Verkäufers mit dem Widerruf der Bestellung.
Diese Kosten umfassen die Vollendung des Herstellungsvorgangs
der Produkte, die sich bis zum Zeitpunkt des Widerrufs
der Bestellung in der Herstellung befanden, durch die
in den einzelnen Betrieben geleistete Arbeit, sowie
den Kaufpreis für alle für den Herstellungsvorgang
erforderlichen Teile, die dem Verkäufer bereits
übersandt wurden oder deren Bestellung nicht widerrufen
werden kann. |
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3. |
Die Preise und Zahlungsbedingungen sind FOB ab dem Werk
des Verkäufers in Belgien, sofern nicht auf der vorliegenden
Rückseite etwas anderes bestimmt ist. Der Verkäufer
erstellt eine Rechnung an den Käufer beim Versand jeder
Teillieferung. Die Zahlungsbedingungen sind Vorrauszahlung
in bar, es sei denn, eine offene Kreditlinie wird eingeräumt
und beibehalten mit Einverständnis des Käufers.
Einwendungen gegen eine Rechnung müssen innerhalb von
vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Rechnung beim Käufer
geltend gemacht werden, der Ablauf dieser Frist ohne die Geltendmachung
einer Einwendung gilt als Verzicht auf die Einwendung. Der
Käufer zahlt und trägt sämtliche Steuern und
Gebühren jeglicher Art, die mit dem Verkauf der Produkte
oder den Transportkosten im Zusammenhang stehen, unabhängig
davon ob diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt oder in der
Zukunft, direkt oder indirekt erhoben werden. |
4. |
Sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes
vereinbart hat, gilt die Angabe von Lieferzeiten lediglich
als unverbindlicher Richtwert. Eine Verzögerung der Lieferung
berechtigt den Käufer nicht zu Schadensersatzansprüchen
jeglicher Art. |
5. |
Die Aufgabe der Produkte an den Transportunternehmer gilt
als Übergabe an den Käufer. Der Käufer trägt
das Risiko für den Transport der Produkte. Sämtliche
Transport- und Lieferungskosten werden vom Käufer getragen.
Der Käufer richtet sämtliche Ansprüche für
vorgeblich verlorengegangene Produkte, für Schäden,
die nach der Übergabe an den Transportunternehmer entstanden
sind, oder für die Erhöhung der Transportkosten
direkt an den Transportunternehmer. |
6. |
Im Falle des Zahlungsverzugs mit einem in Rechnung gestellten
fälligen Betrag werden Zinsen von zwölf Prozent
(12%) im Jahr auf sämtliche noch ausstehenden Beträge
von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung, vom Zeitpunkt
der Fälligkeit der Kaufpreisforderung an fällig.
Der Käufer ist darüber hinaus verpflichtet, eine
Vertragsstrafe von zwanzig Prozent (20%) des Gesamtbetrags
der Rechnung zu zahlen, mindestens jedoch einhundert (100)
Euro. |
7. |
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die
Durchführung der Lieferung zu verweigern oder die vorherige
Zahlung sämtlicher Bestellungen oder eines Teils der
Bestellungen zu verlangen, wenn der Käufer mit der Zahlung
der fälligen Rechnungen in Verzug kommt oder wenn der
Käufer den Anweisungen des Verkäufers zuwiderhandelt.
Verweigert der Verkäufer die Durchführung der Lieferung
aufgrund eines der vorgenannten Gründe, so trägt
der Käufer die dem Verkäufer entstandenen Kosten
für die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeit ganz
oder teilweise, entsprechend dem Umfang wie er in dem oben
angeführten Punkt 2, b betreffend den Widerruf von Bestellungen
vorgesehen ist. |
8. |
Der Kaufpreis für die Produkte wird am Tag der Versendung
in Rechnung gestellt oder zu dem Zeitpunkt, zu dem die Produkte
im Werk des Verkäufers in Kessel-Lo, Belgien, dem Käufer
zur Verfügung stehen, sofern der Käufer keinerlei
Anweisungen hinsichtlich des Transports der Produkte gegeben
hat. |
9. |
Die Pflichten des Verkäufers werden von Rechts wegen
ausgesetzt, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis, das außerhalb
der Kontrolle des Verkäufers liegt ("höhere
Gewalt") und die normale Ausführung der Pflichten
des Verkäufers behindert oder verhindert, ohne daß
dem Käufer daraus ein Recht auf Schadensersatz erwächst.
Hiermit wird ausdrücklich vereinbart, daß die folgenden
Ereignisse, Streik, Aussperrung, Feuer, Naturkatastrophen,
Maschinenschäden, Aufstände, Krieg, die den Verkäufer
selbst, seine Lieferanten oder seine Transportunternehmer
betreffen, einen Fall höherer Gewalt darstellen, auch
wenn das betreffende Ereignis die Pflichten des Verkäufers
lediglich teilweise beeinträchtigt und unabhängig
davon, worauf dieses Ereignis zurückzuführen ist. |
10. |
Der Käufer zeigt dem Verkäufer jegliche Einwendung
durch eingeschriebenen Brief innerhalb von fünfzehn (15)
Tagen nach der Lieferung der Produkte, und in jedem Falle
vor deren Benutzung an. Der Verkäufer behält sich
das Recht vor, den Käufer dazu aufzufordern, die betreffenden
Produkte zurückzugeben oder diese dem Verkäufer
zugänglich zu machen, damit dieser darüber nach
seinem Gutdünken verfügen kann. |
11. |
(a) |
Der Verkäufer gibt eine Gewähr für
die hier genannten Waren gegen Fabrikationsfehler und
den Gebrauch fehlerhafter Materialien für folgenden
Zeitspannen (jede eine "Garantieperiode")
ab Versanddatum: fünf (5) Jahre auf AccuTouch Touchscreens
und Kontroller (ausser "COACh Chip Kontroller");
zehn (10) Jahre auf IntelliTouch Touchscreens und fünf
(5) Jahre auf IntelliTouch Kontroller; und für
die genannte Zeitspanne erwähnt im entsprechenden
Spezifikationsblatt für Touchmonitoren, und (y)
wird frei von Schulden und Lasten beim Versand zum Kunden.
Im folgenden werden die Begriffe "Materialfehler"
und "Fabrikationsmängel" durch den Begriff
"Mangel" ersetzt. Diese Gewährleistung
wird nicht dadurch ausgedehnt oder beeinflußt und
keinerlei Haftung oder sonstige Verpflichtung ergibt
sich daraus, daß der Verkäufer Systementwürfe,
Zeichnungen, technische Beratung, sonstige Leistungen
oder Anweisungen im Zusammenhang mit den hiernach gelieferten
Produkten liefert oder zur Verfügung stellt. Diese
Gewährleistung ist die einzige Gewährleistung,
die der Verkäufer gibt und kann lediglich ein schriftliches
Dokument, das von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten
Vertreter des Verkäufers unterschrieben wurde,
abgeändert werden. Wird festgestellt, daß
die Produkte einen Mangel aufweisen, so hat der Käufer
lediglich ein Recht auf die Reparatur dieser Produkte
durch den Verkäufer, auf die Lieferung von Ersatzprodukten
oder auf die Gutschrift des Preises dieser Produkte
auf dem Konto des Käufers im Austausch gegen die
Rückgabe der Produkte, wobei es dem Verkäufer
freisteht, eine der vorgenannten Möglichkeiten
zu wählen. |
(b) |
Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung haftet der
Verkäufer unter keinen Umständen und hat keinerlei
Verpflichtung für Aufwendungen, Verbindlichkeiten
oder Verluste, die mit dem Einbau oder der Wegnahme
von Produkten, mit dem Einbau von Ersatzprodukten, mit
Inspektionen, Überprüfungen oder der Neuanpassung,
die aufgrund eines Mangels, der Reparatur oder dem Austausch
von Produkten entstanden sind. Die Verpflichtungen des
Verkäufers unterliegen außerdem der Bedingung,
daß dem Verkäufer grundsätzlich keinerlei
Haftung für einen Mangel obliegt, sofern nicht
(i) der Käufer den vorgeblichen Mangel dem Verkäufer
unverzüglich (und keinesfalls später als dreißig
(30) Tage) nach dessen Entdeckung durch den Käufer
schriftlich anzeigt und diese Anzeige eine genaue Beschreibung
des vorgeblichen Fehlers enthält, (ii) die vorgeblich
fehlerhaften Produkte unverzüglich FOB zum Werk
des Verkäufers zurückgesandt werden und (iii)
der Verkäufer nach der Untersuchung der Produkte
zu dem Ergebnis kommt, daß der vorgebliche Mangel
tatsächlich besteht und daß dieser Mangel
bei ordnungsgemäßem und normalem Gebrauch
entstanden ist und weder auf einem Zufall, Fehlgebrauch,
einer Nachlässigkeit oder Veränderung noch
auf unsachgemäßer Installation, Reparatur
oder Prüfung beruht. Der Käufer erklärt
hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, daß
der Verkäufer weder für spezielle, zufällige,
indirekte oder weiterführende Schäden noch
für Verluste oder entgangenen Gewinn im Zusammenhang
mit einem Mangel, auch wenn der Verkäufer über
die Möglichkeit eines solchen Verlustes oder Schadens
in Kenntnis gesetzt wurde, haftet und daß außerdem
keinerlei Haftung für damit im Zusammenhang stehende
Sach- oder Personenschäden besteht, unabhängig
davon, ob diese von dem Käufer oder von einem Dritten
geltend gemacht werden. |
(c) |
Stellt sich heraus, daß ein Produkt einen Mangel
aufweist und entscheidet der Verkäufer, dieses
Produkt zu reparieren oder zu ersetzen, so steht ihm
eine angemessene Zeit zur Verfügung, um diese Reparatur
oder diesen Austausch durchzuführen. Sofern der
Verkäufer gemäß dem Vertrag auch zur
Lieferung von Systementwürfen und Zeichnungen und
zur Erbringung von technischer Beratung oder sonstigen
Leistungen oder Anweisungen im Zusammenhang mit den
Produkten verpflichtet ist (zusammengefaßt "Leistungen"),
so haftet der Verkäufer während der oben genannten
Gewährleistungsfrist lediglich dafür, daß
solche Leistungen in Übereinstimmung mit dem angemessenen
technischen Sachverstand des Verkäufers basierend
auf dem beim Verkäufer bestehenden Verständnis
der entsprechenden technischen Daten zu dem Zeitpunkt,
zu dem die Leistungen erfolgen, erbracht werden. DIE
VORANGEHENDE GEWÄHRLEISTUNG ERSETZT JEGLICHE ANDERE
AUSDRÜCKLICHE ODER INZIDENTE GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT,
WIE INSBESONDERE EINE MÖGLICHE HAFTUNG FÜR
DIE MARKTGÄNGIGKEIT, DIE GEEIGNETHEIT FÜR
EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DAS NICHT-VORLIEGEN EINES VERSTOSSES
DER RECHTE ANDRER, SOWIE FÜR JEGLICHE ANDERE VERPFLICHTUNG
DES VERKÄUFERS EIN, WOBEI DIESE AUFZÄHLUNG
NICHT ABSCHLIESSEND IST. |
(d) |
Der Käufer ist dafür verantwortlich, auf
der Grundlage der neuesten schriftlichen technischen
Daten die Eignung der Produkte und jeglicher anderer
Systementwürfe oder Zeichnungen für den beabsichtigten
Zweck, und deren Übereinstimmung mit den anwendbaren
Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien zu beurteilen.
Sämtliche damit verbundenen Risiken werden vom
Käufer getragen. |
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12. |
Das Eigentum an den Produkten geht erst mit Zahlung des
gesamten vereinbarten Kaufpreises auf den Käufer über.
Unabhängig vom Aufbewahrungsort der Produkte bleiben
diese bewegliche Sachen Eigentum des Verkäufers, und
der Verkäufer ist berechtigt, im Falle eines Verstoßes
des Käufers gegen die ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen
ganz oder teilweise frei über diese zu verfügen. |
13. |
Sämtliche besonderen Kaufbedingungen, die dem vorliegenden
Vertrag beigefügt werden, werden Bestandteil dieses Vertrags
und haben dieselbe Wirkung als wenn sie in ihrem vollen Umfang
in diesem Vertrag enthalten wären. Sofern eine Bestimmung
dieser Bedingungen sich als unwirksam oder nicht durchsetzbar
erweisen sollte, so hat dies keine Auswirkung auf die Wirksamkeit
und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame
oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine wirksame
und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen
Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. |
14. |
Der Verkäufer ist berechtigt, eine von der bestellten
Anzahl abweichende Menge von Produkten zu liefern und zu berechnen,
wobei die Abweichung höchstens zehn Prozent (10%) betragen
darf, sofern dieser Kaufvertrag keine dem ausdrücklich
widersprechende Bestimmung enthält. |
15. |
Die Ausgabe von handelbaren Wertpapieren für die
Zahlung der durch den Verkäufer ausgestellten Rechnungen
bewirkt nicht die Abtretung oder Schuldumwandlung dieses Kaufvertrags. |
16. |
Der vorliegende Vertrag unterliegt dem belgischen Recht.
Die Parteien vereinbaren hiermit, daß die Regeln des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenkauf von 1980 (CCISG) auf
den vorliegenden Vertrag nicht anwendbar sind und auch nicht
zur Auslegung dieses Vertrags herangezogen werden können.
Im Falle eines Rechtsstreits ist Leuven ausschließlicher
Gerichtsstand. |
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