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Elo TouchSystems
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Elo TouchSystems ist ein Tochterunternehmen von Tyco Electronics und operiert in Deutschland als Tyco Electronics Raychem GmbH.

1.

Tyco Electronics Raychem, im folgenden der "Verkäufer" genannt, verpflichtet sich dazu, dem Käufer die auf der Rückseite dieser Bedingungen beschriebenen Produkte in Übereinstimmung mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu liefern. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen. Widersprechende Bestimmungen des Käufers, die in der Bestellung oder anderen Unterlagen enthalten sind, gelten nur dann, wenn sie von dem Verkäufer ausdrücklich schriftlich angenommen wurden.

2.

Der Verkäufer ist nur dann zur Ausführung einer Bestellung verpflichtet, wenn er diese vorher schriftlich angenommen hat.

Der Käufer ist nur unter den folgenden Bedingungen berechtigt, eine Bestellung, die vom Verkäufer angenommen wurde, zu widerrufen:

a.

mit schriftlichem Einverständnis des Verkäufers und

b.

gegen Zahlung eines gerechten und angemessenen Betrags an den Verkäufer, der tatsächlich entstandenen Kosten für die Produkte bis zum Zeitpunkt des Einverständnisses des Verkäufers mit dem Widerruf der Bestellung. Diese Kosten umfassen die Vollendung des Herstellungsvorgangs der Produkte, die sich bis zum Zeitpunkt des Widerrufs der Bestellung in der Herstellung befanden, durch die in den einzelnen Betrieben geleistete Arbeit, sowie den Kaufpreis für alle für den Herstellungsvorgang erforderlichen Teile, die dem Verkäufer bereits übersandt wurden oder deren Bestellung nicht widerrufen werden kann.

3.

Die Preise und Zahlungsbedingungen sind FOB ab dem Werk des Verkäufers in Belgien, sofern nicht auf der vorliegenden Rückseite etwas anderes bestimmt ist. Der Verkäufer erstellt eine Rechnung an den Käufer beim Versand jeder Teillieferung. Die Zahlungsbedingungen sind Vorrauszahlung in bar, es sei denn, eine offene Kreditlinie wird eingeräumt und beibehalten mit Einverständnis des Käufers. Einwendungen gegen eine Rechnung müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Zugang der Rechnung beim Käufer geltend gemacht werden, der Ablauf dieser Frist ohne die Geltendmachung einer Einwendung gilt als Verzicht auf die Einwendung. Der Käufer zahlt und trägt sämtliche Steuern und Gebühren jeglicher Art, die mit dem Verkauf der Produkte oder den Transportkosten im Zusammenhang stehen, unabhängig davon ob diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt oder in der Zukunft, direkt oder indirekt erhoben werden.

4.

Sofern der Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat, gilt die Angabe von Lieferzeiten lediglich als unverbindlicher Richtwert. Eine Verzögerung der Lieferung berechtigt den Käufer nicht zu Schadensersatzansprüchen jeglicher Art.

5.

Die Aufgabe der Produkte an den Transportunternehmer gilt als Übergabe an den Käufer. Der Käufer trägt das Risiko für den Transport der Produkte. Sämtliche Transport- und Lieferungskosten werden vom Käufer getragen. Der Käufer richtet sämtliche Ansprüche für vorgeblich verlorengegangene Produkte, für Schäden, die nach der Übergabe an den Transportunternehmer entstanden sind, oder für die Erhöhung der Transportkosten direkt an den Transportunternehmer.

6.

Im Falle des Zahlungsverzugs mit einem in Rechnung gestellten fälligen Betrag werden Zinsen von zwölf Prozent (12%) im Jahr auf sämtliche noch ausstehenden Beträge von Rechts wegen und ohne vorherige Mahnung, vom Zeitpunkt der Fälligkeit der Kaufpreisforderung an fällig. Der Käufer ist darüber hinaus verpflichtet, eine Vertragsstrafe von zwanzig Prozent (20%) des Gesamtbetrags der Rechnung zu zahlen, mindestens jedoch einhundert (100) Euro.

7.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Durchführung der Lieferung zu verweigern oder die vorherige Zahlung sämtlicher Bestellungen oder eines Teils der Bestellungen zu verlangen, wenn der Käufer mit der Zahlung der fälligen Rechnungen in Verzug kommt oder wenn der Käufer den Anweisungen des Verkäufers zuwiderhandelt. Verweigert der Verkäufer die Durchführung der Lieferung aufgrund eines der vorgenannten Gründe, so trägt der Käufer die dem Verkäufer entstandenen Kosten für die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeit ganz oder teilweise, entsprechend dem Umfang wie er in dem oben angeführten Punkt 2, b betreffend den Widerruf von Bestellungen vorgesehen ist.

8.

Der Kaufpreis für die Produkte wird am Tag der Versendung in Rechnung gestellt oder zu dem Zeitpunkt, zu dem die Produkte im Werk des Verkäufers in Kessel-Lo, Belgien, dem Käufer zur Verfügung stehen, sofern der Käufer keinerlei Anweisungen hinsichtlich des Transports der Produkte gegeben hat.

9.

Die Pflichten des Verkäufers werden von Rechts wegen ausgesetzt, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis, das außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt ("höhere Gewalt") und die normale Ausführung der Pflichten des Verkäufers behindert oder verhindert, ohne daß dem Käufer daraus ein Recht auf Schadensersatz erwächst. Hiermit wird ausdrücklich vereinbart, daß die folgenden Ereignisse, Streik, Aussperrung, Feuer, Naturkatastrophen, Maschinenschäden, Aufstände, Krieg, die den Verkäufer selbst, seine Lieferanten oder seine Transportunternehmer betreffen, einen Fall höherer Gewalt darstellen, auch wenn das betreffende Ereignis die Pflichten des Verkäufers lediglich teilweise beeinträchtigt und unabhängig davon, worauf dieses Ereignis zurückzuführen ist.

10.

Der Käufer zeigt dem Verkäufer jegliche Einwendung durch eingeschriebenen Brief innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach der Lieferung der Produkte, und in jedem Falle vor deren Benutzung an. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Käufer dazu aufzufordern, die betreffenden Produkte zurückzugeben oder diese dem Verkäufer zugänglich zu machen, damit dieser darüber nach seinem Gutdünken verfügen kann.

11.

(a)

Der Verkäufer gibt eine Gewähr für die hier genannten Waren gegen Fabrikationsfehler und den Gebrauch fehlerhafter Materialien für folgenden Zeitspannen (jede eine "Garantieperiode") ab Versanddatum: fünf (5) Jahre auf AccuTouch Touchscreens und Kontroller (ausser "COACh Chip Kontroller"); zehn (10) Jahre auf IntelliTouch Touchscreens und fünf (5) Jahre auf IntelliTouch Kontroller; und für die genannte Zeitspanne erwähnt im entsprechenden Spezifikationsblatt für Touchmonitoren, und (y) wird frei von Schulden und Lasten beim Versand zum Kunden. Im folgenden werden die Begriffe "Materialfehler" und "Fabrikationsmängel" durch den Begriff "Mangel" ersetzt. Diese Gewährleistung wird nicht dadurch ausgedehnt oder beeinflußt und keinerlei Haftung oder sonstige Verpflichtung ergibt sich daraus, daß der Verkäufer Systementwürfe, Zeichnungen, technische Beratung, sonstige Leistungen oder Anweisungen im Zusammenhang mit den hiernach gelieferten Produkten liefert oder zur Verfügung stellt. Diese Gewährleistung ist die einzige Gewährleistung, die der Verkäufer gibt und kann lediglich ein schriftliches Dokument, das von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter des Verkäufers unterschrieben wurde, abgeändert werden. Wird festgestellt, daß die Produkte einen Mangel aufweisen, so hat der Käufer lediglich ein Recht auf die Reparatur dieser Produkte durch den Verkäufer, auf die Lieferung von Ersatzprodukten oder auf die Gutschrift des Preises dieser Produkte auf dem Konto des Käufers im Austausch gegen die Rückgabe der Produkte, wobei es dem Verkäufer freisteht, eine der vorgenannten Möglichkeiten zu wählen.

(b)

Ungeachtet der vorstehenden Bestimmung haftet der Verkäufer unter keinen Umständen und hat keinerlei Verpflichtung für Aufwendungen, Verbindlichkeiten oder Verluste, die mit dem Einbau oder der Wegnahme von Produkten, mit dem Einbau von Ersatzprodukten, mit Inspektionen, Überprüfungen oder der Neuanpassung, die aufgrund eines Mangels, der Reparatur oder dem Austausch von Produkten entstanden sind. Die Verpflichtungen des Verkäufers unterliegen außerdem der Bedingung, daß dem Verkäufer grundsätzlich keinerlei Haftung für einen Mangel obliegt, sofern nicht (i) der Käufer den vorgeblichen Mangel dem Verkäufer unverzüglich (und keinesfalls später als dreißig (30) Tage) nach dessen Entdeckung durch den Käufer schriftlich anzeigt und diese Anzeige eine genaue Beschreibung des vorgeblichen Fehlers enthält, (ii) die vorgeblich fehlerhaften Produkte unverzüglich FOB zum Werk des Verkäufers zurückgesandt werden und (iii) der Verkäufer nach der Untersuchung der Produkte zu dem Ergebnis kommt, daß der vorgebliche Mangel tatsächlich besteht und daß dieser Mangel bei ordnungsgemäßem und normalem Gebrauch entstanden ist und weder auf einem Zufall, Fehlgebrauch, einer Nachlässigkeit oder Veränderung noch auf unsachgemäßer Installation, Reparatur oder Prüfung beruht. Der Käufer erklärt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung, daß der Verkäufer weder für spezielle, zufällige, indirekte oder weiterführende Schäden noch für Verluste oder entgangenen Gewinn im Zusammenhang mit einem Mangel, auch wenn der Verkäufer über die Möglichkeit eines solchen Verlustes oder Schadens in Kenntnis gesetzt wurde, haftet und daß außerdem keinerlei Haftung für damit im Zusammenhang stehende Sach- oder Personenschäden besteht, unabhängig davon, ob diese von dem Käufer oder von einem Dritten geltend gemacht werden.

(c)

Stellt sich heraus, daß ein Produkt einen Mangel aufweist und entscheidet der Verkäufer, dieses Produkt zu reparieren oder zu ersetzen, so steht ihm eine angemessene Zeit zur Verfügung, um diese Reparatur oder diesen Austausch durchzuführen. Sofern der Verkäufer gemäß dem Vertrag auch zur Lieferung von Systementwürfen und Zeichnungen und zur Erbringung von technischer Beratung oder sonstigen Leistungen oder Anweisungen im Zusammenhang mit den Produkten verpflichtet ist (zusammengefaßt "Leistungen"), so haftet der Verkäufer während der oben genannten Gewährleistungsfrist lediglich dafür, daß solche Leistungen in Übereinstimmung mit dem angemessenen technischen Sachverstand des Verkäufers basierend auf dem beim Verkäufer bestehenden Verständnis der entsprechenden technischen Daten zu dem Zeitpunkt, zu dem die Leistungen erfolgen, erbracht werden. DIE VORANGEHENDE GEWÄHRLEISTUNG ERSETZT JEGLICHE ANDERE AUSDRÜCKLICHE ODER INZIDENTE GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT, WIE INSBESONDERE EINE MÖGLICHE HAFTUNG FÜR DIE MARKTGÄNGIGKEIT, DIE GEEIGNETHEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DAS NICHT-VORLIEGEN EINES VERSTOSSES DER RECHTE ANDRER, SOWIE FÜR JEGLICHE ANDERE VERPFLICHTUNG DES VERKÄUFERS EIN, WOBEI DIESE AUFZÄHLUNG NICHT ABSCHLIESSEND IST.

(d)

Der Käufer ist dafür verantwortlich, auf der Grundlage der neuesten schriftlichen technischen Daten die Eignung der Produkte und jeglicher anderer Systementwürfe oder Zeichnungen für den beabsichtigten Zweck, und deren Übereinstimmung mit den anwendbaren Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien zu beurteilen. Sämtliche damit verbundenen Risiken werden vom Käufer getragen.

12.

Das Eigentum an den Produkten geht erst mit Zahlung des gesamten vereinbarten Kaufpreises auf den Käufer über. Unabhängig vom Aufbewahrungsort der Produkte bleiben diese bewegliche Sachen Eigentum des Verkäufers, und der Verkäufer ist berechtigt, im Falle eines Verstoßes des Käufers gegen die ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise frei über diese zu verfügen.

13.

Sämtliche besonderen Kaufbedingungen, die dem vorliegenden Vertrag beigefügt werden, werden Bestandteil dieses Vertrags und haben dieselbe Wirkung als wenn sie in ihrem vollen Umfang in diesem Vertrag enthalten wären. Sofern eine Bestimmung dieser Bedingungen sich als unwirksam oder nicht durchsetzbar erweisen sollte, so hat dies keine Auswirkung auf die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

14.

Der Verkäufer ist berechtigt, eine von der bestellten Anzahl abweichende Menge von Produkten zu liefern und zu berechnen, wobei die Abweichung höchstens zehn Prozent (10%) betragen darf, sofern dieser Kaufvertrag keine dem ausdrücklich widersprechende Bestimmung enthält.

15.

Die Ausgabe von handelbaren Wertpapieren für die Zahlung der durch den Verkäufer ausgestellten Rechnungen bewirkt nicht die Abtretung oder Schuldumwandlung dieses Kaufvertrags.

16.

Der vorliegende Vertrag unterliegt dem belgischen Recht. Die Parteien vereinbaren hiermit, daß die Regeln des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980 (CCISG) auf den vorliegenden Vertrag nicht anwendbar sind und auch nicht zur Auslegung dieses Vertrags herangezogen werden können. Im Falle eines Rechtsstreits ist Leuven ausschließlicher Gerichtsstand.